Mediale und sensitive Begleitung 

Trancehealing

Jeder Mensch hat einen inneren Heiler in sich, nur oft wird diese innewohnende Kraft vergessen. 


Während einer Trancehealing Session erinnere ich dich wieder an diese Kraft. Ich öffne einen Raum für dich, damit du dich mit dieser Energie verbinden kannst, denn du trägst alles in dir.  


Ich begebe mich während einer Session in einen tranceartigen Zustand. In dieser Zeit strömen Energien aus der geistigen Welt zu dir - ich bin in dem Moment ein Kanal der geistigen Welt.


Meist erscheinen mir Botschaften/Bilder, die dich bei deiner eigenen Heilung unterstützen und dir mehr Klarheit bringen können.

Während eines Healings kann es passieren, dass sich ein Verstorbener zeigt, ich biete aber bewusst keine Sitzungen an, um explizit mit einem Jenseitigen in Kontakt zu treten.

Der Ablauf

Wir vereinbaren einen Termin, dabei möchte ich NICHTS von dir vorher wissen, alles weitere ergibt sich dann. Entweder findet dieser Termin in meiner Praxis statt oder per Zoom bzw. aus der Ferne.


Direkt nach der Trance bekommst du zwei MP3 von mir. In der ersten Nachricht erzähle ich dir, was ich wahrgenommen haben - in der zweiten Nachricht erkläre ich dir zum Beispiel die Bedeutung der Farben. 


Bei Bedarf können wir gerne auch noch im Anschluss telefonieren. Als mediale und sensitive Wegbegleiterin bin ich an deiner Seite und halte den Raum/Kontakt auch noch nach der Sitzung. 


Eine Session kann vor Ort in meinen Räumlichkeiten oder durch eine Fernsitzung durchgeführt werden.  


Die Dauer einer Sitzung ist individuell unterschiedlich und von verschiedenen Faktoren abhängig. Erfahrungsgemäß dauert ein Trancehealing 60 Minuten. 


Preis:  99 Euro

Bitte spreche mich gerne darauf an, wenn Du gerade nicht in der finanziellen Fülle lebst, wir werden gemeinsam eine Lösung finden. 


Dein persönliches Seelengeflüster 

Das Seelengeflüster ist ein Brief deiner Seele an dich. Ich wünsche mir, dass ich mit meinem Wirken dich an dein eigenes Licht, an dein eigenes Potenzial erinnere.

Wenn ich schreibe, dann bin ich tief verbunden und losgelöst von Zeit und Raum. Die Wörter sind sanft, liebevoll, nährend und erinnernd.

Das Seelengeflüster ist tief berührend, dabei immer die neuen Qualitäten, Energien dieser Zeit des Wandels erspürend.

In der Regel dauert ein Seelengeflüster zwischen 90 Minuten und zwei Stunden. Nehme Dir dafür Zeit und gönne Dir eine Pause, tue Dir gut! Ich verbinde mich in dieser Zeit mit Dir energetisch, wir benötigen kein Zoom und kein Telefon.

Wenn Du magst, dann höre in der Zeit schöne Musik, mache Dir eine Kerze an, trinke einen warmen Kakao oder Tee, halte bewusst inne und sei ganz bei Dir. Lege Dir auch einen Zettel und Stift bereit, denn es kann durchaus sein, dass auch du den Impuls spürst, etwas zu notieren.

Nach den zwei Stunden bekommst du von mir Dein Seelengeflüster als Audiodatei und PDF.

Preis 99 € 

Bitte spreche mich gerne darauf an, wenn Du gerade nicht in der finanziellen Fülle lebst, wir werden gemeinsam eine Lösung finden. 

Rechtlicher aufklärender Hinweis

Meine Arbeit ersetzt keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung. Sie dient dazu, dein Energiefeld zu harmonisieren und deine Selbstheilungskräfte zu aktivieren. Ich bin keine Ärztin oder Heilpraktikerin, somit erstelle ich keine Diagnosen. Selbstverständlich gebe ich auch keine Heilversprechen. Eine bereits bestehende ärztliche Behandlung sollte nicht abgebrochen werden.

Ich bin verpflichte mich, meine Kunden schriftlich darauf hinweisen, dass meine Arbeit die Tätigkeit eines Arztes oder Heilpraktikers auf keinen Fall ersetzt. Dieser Hinweis ist entweder dem Klienten als Merkblatt vor der Behandlung zu übergeben oder muss auf einem deutlich sichtbaren Aushang im Behandlungsraum klar erkennbar sein.

Ich bin dafür verantwortlich, dass mich meine Kunden nicht für einen Arzt / Heilpraktiker halten und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde / Medizin verwechselt wird. Aus diesem Grund verlangt das Bundesverfassungsgericht von mir als mediale Heilerin entsprechende aufklärende Hinweise.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 02.03.2004 (AZ: 1 BvR 784/03) im Sinne der Heilerinnen und Heiler.
http://www.bverfg.de/e/rk20040302_1bvr078403.html 

Mehr ist dabei nicht zu beachten.